Bio Obst als Sachzuwendung an Mitarbeiter ausgeben

Bio Obst kann auf mehreren Wegen steuerlich begünstigt an Mitarbeiter ausgeben werden und spart dem Unternehmen damit sogar Kosten. Unternehmen werden von staatlicher Seite für verschiedene Maßnahmen mit Steuervorteilen begünstigt. Besonders für Sachzuwendungen an Mitarbeiter können mehrere attraktive Steuervorteile ausgenutzt werden.

Mit Bio Obst können mehrere Steuervorteile für das Unternehmen in Anspruch genommen werden

Fünf starke Gründe für die Implementierung eines Bio Obst Programmes in Ihrem Unternehmen:

  1. Unternehmen können Steuervorteile für verschieden Maßnahmen geltend machen
  2. Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind besonders steuerlich begünstigt
  3. Mitarbeiter können dadurch besonders günstig versorgt oder beschenkt werden
  4. Sachzuwendungen bieten sich auch als alternative Gehaltserhöhung an
  5. Bio Obst wird in mehreren Bereichen steuerlich begünstigt

Der Staat möchte Unternehmen für bestimmten Maßnahmen motivieren und setzt deshalb gezielt Anreize mit Steuervorteilen. Die steuerlich begünstigten Maßnahmen sind daher fast immer Zweckgebunden und können nur nach bestimmter Voraussetzung geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind Steuervorteile für verschiedene Maßnahmen kombinierbar. Der ausgegebene Betrag ist letztendlich für das Unternehmen steuerfrei. Zu beachten ist aber die für fast alle Maßnahmen und Richtlinien bindenden Obergrenzen. Im Bereich Gesundheitsförderung finden sich mehrere Wege wie ein Unternehmen seine Mitarbeiter versorgen und letztendlich sogar Kosten einsparen kann.

Unternehmen können nach §3 Nr.34 EStG i.V.m. §20a SGB bis zu 500€ im Jahr pro Mitarbeiter für die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerfrei ausgeben. Die Leistung erfolgt nur bei Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit, wie zum Beispiel einem Bio Vitamin Programm im Bereich Ernährungsangebote oder anderen hochwertigen und gesundheitsförderlichen Maßnahmen.

Auch Sachzuwendungen sind steuerlich begünstigt mit 44 € pro Mitarbeiter je Monat nach §8 Abs 2 Satz 11 EStG. Sachzuwendungen werden oft als alternative Gehaltserhöhung mit dem Mitarbeiter vereinbart. Das ist für das Unternehmen von Vorteil, da die kombinierte Abgabenlast aus Steuern und Sozialabgaben entfallen. Der Mitarbeiter erhält letztendlich effektiv genau gleich viel Geld auf seinem Konto wie bei einer konventionellen Lohnerhöhung. Allerdings spart das Unternehmen viele Kosten und das ganz legal. Alleine mit Sachzuwendungen kommen so Einsparungen von bis zu 528 € je Mitarbeiter im Laufe eines Jahres zusammen. Eine solche Sachzuwendung könnte beispielsweise eine Bio Obst Box sein oder ein Gutschein für eine Bio Obst Box.

Steuerfrei sind auch Sachgeschenke für Mitarbeiter mit bis zu dreimal 60 € im Jahr je Mitarbeiter nach Lohnsteuerrichtlinie R 19.6 Abs 1 Satz 1 LStR. Sachgeschenke dürfen für persönliche Anlässe wie ein Jubiläum oder einen Geburtstag ausgegeben werden. Diese persönliche Aufmerksamkeit könnte zum Beispiel eine Geschenkbox mit Bio Produkten sein.

Insgesamt können so alleine mit Sachzuwendungen und Sachgeschenken 708 € pro Mitarbeiter im Jahr steuerfrei ausgegeben und eingespart werden.

Außerdem können pro Tag und Mitarbeiter bis zu 6,33 € steuerfrei für Essenszuschüsse ausgegeben werden, zum Beispiel für Einkaufsgutscheine für Bio Obst. Der Mitarbeiter muss dabei aber einen Eigenanteil von mindestens 3,17 € beisteuern. Wie das funktioniert beschreibt der Dienstleister Lunchit hier in wenigen Worten. Im Gesetzestext finden sich die entsprechenden Informationen in §8 Abs 2 Satz 6 EStG i.V.m. §17 Abs 3 SGB IV i.V.m. §2 Abs 1 & 2 SvEV und in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Abs 7 Nr 4 LStR.